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Informationen zur Batterieverodnung - BattV
Nach § 12 BattV (Batterieverordnung) weisen wir darauf hin, das Sie gesetzlich verpflichtet sind gebrauchte Batterien und Akkumulatoren sorgfältig zu entsorgen und sie nicht in den Hausmüll zu geben. Sie können Batterien nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in deren unmittelbarer Nähe oder bei einem entsprechenden Entsorgungsbetrieb(z.B. kommunale Sammelstelle oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post in einem ausreichend frankierten Umschlag an uns zurücksenden.
Kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus sind mit einem der beiden nachstehenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Die Entscheidung, welches Zeichen verwendet wird, trifft der nach § 11 Abs. 1 zur Kennzeichnung Verpflichtete. Beide Zeichen haben die gleiche Bedeutung. |
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